Clever Vorsorgen mit Ihrer persönlichen Strategie

Sichern Sie sich Ihre Eintauschprämie in Höhe von EUR 75,- und sparen Sie clever in Ihre persönliche Vorsorgestrategie.

Flexibel Veranlagen je nach Wirtschaftslage

  • Bei ERGO fürs Leben, ERGO fürs Sparen und KindersparER GO! bestimmen Sie Ihre Veranlagung: Von 100 % klassisch bis zu 100 % in Fonds ist jede Mischung in 10 % Schritten möglich. Die Aufteilung Ihres Guthabens oder Ihrer Sparprämien (Prämien exkl. Versicherungssteuer und Kosten) können Sie individuell gestalten und jederzeit ändern, z. B. für mehr Ertragschancen in die Fondsveranlagung oder umgekehrt – zur Absicherung bereits erreichter Erträge in die klassische Veranlagung. Bei rückläufigen Kursen kann es auch zu Verlusten kommen. Verluste sind in der klassischen Veranlagung ausgeschlossen.

Flexibel Ein- und Auszahlen

  • Sie wählen zwischen laufender und einmaliger Prämienzahlung und können jederzeit zusätzlich Geld einzahlen. Sie brauchen zwischendurch – während der Laufzeit – dringend Geld? Kein Problem, reden Sie mit Ihrer Beraterin bzw. Berater. Am Ende der Laufzeit möchten Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine laufende Privatpension – oder eine Mischung aus Beidem? Alles ist möglich.

Sie möchten für Ihre Vorsorge die Renditenchancen einer 100%igen Fondsveranlagung nutzen?

  • ERGO fürs Investment, die fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalprämie, ist Ihre Wahl, wenn Sie die Vorteile einer Versicherung und die Chancen einer Veranlagung in Fonds kombinieren wollen. Sie bestimmen, in welche Fonds wir veranlagen sollen. Wählen Sie bis zu zehn Fonds, um Ihr Risiko zu streuen, selbstverständlich abgestimmt auf Ihre Risikoneigung und Ihre Wünsche. Bei den Fonds können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie unterstützen.

Generationenvorsorge & gezielte Vermögensweitergabe

  • Lebensversicherungen sind auch eine gute Lösung, um für die nächste Generation vorzusorgen. Sie bestimmen, wer Ihr Geld erhalten soll, wenn Sie nicht mehr leben. Das geht ganz einfach: Sie nennen uns eine Person Ihrer Wahl, als bezugsberechtigt im Ablebensfall.

  • Hinweis: Falls Pflichtteilsansprüche Ihrer Nachkommen, Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Partners bestehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zur Abklärung etwaiger Pflichtteilsanrechnungen an einen Notar oder Rechtsanwalt.

  • ERGO fürs Leben

    ERGO fürs Leben

    Die Lebensversicherung ERGO fürs Leben ist ihr Vorsorgekonzept zum Selbst gestalten: Die flexible Vorsorge für Ihren Weg in die Zukunft.

    zu ERGO fürs Leben
  • ERGO fürs Sparen

    ERGO fürs Sparen

    Egal, ob Sie Träume finanzieren oder für die Pension vorsorgen möchten. Sie brauchen eine Versicherung, die überzeugt: ERGO fürs Sparen.

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  • KindersparER GO!

    KindersparER GO!

    Die flexible Vorsorge für den Start ins Leben. Schenken Sie Zukunft.

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  • ERGO fürs Investment

    ERGO fürs Investment

    ERGO fürs Investment ist Ihre Wahl, wenn Sie die Vorteile einer Versicherung und die Chancen einer Veranlagung in Fonds kombinieren wollen.

    zu ERGO fürs Investment
  • Für die Aktion gilt:
    Sie bekommen die Eintauschprämie in Höhe von EUR 75,– für einen Umstieg aus einem Sparprodukt oder Bausparvertrag in eine ERGO fürs Leben, ERGO fürs Sparen oder eine ERGO fürs Investment im Zeitraum von 01.02.2023 bis 31.03.2023 mit spätestem Versicherungsbeginn 01.04.2023, ab einer laufenden Prämie von 50 EUR monatlich für eine ERGO fürs Leben oder KindersparER GO! und ab einer laufenden Prämie von 75 EURO für eine ERGO fürs Sparen bzw. ab 15.000 Euro Einmalprämie bei ERGO fürs Leben oder 30.000 Euro Einmalprämie bei ERGO fürs Investment. ERGO fürs Leben, ERGO fürs Sparen und ERGO fürs Investment sind Er- und Ablebensversicherungen der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft. Die Eintauschprämie kann nur in Verbindung mit einem Neuabschluss einer genannten Versicherung erworben werden.

    Bei Prämienfreistellung oder Beendigung des Versicherungsvertrages (Rückkauf) bzw. Reduktion der vereinbarten laufenden Prämien, muss die Eintauschprämie nicht zurückgegeben werden.

    Die Kosten der abgeschlossenen Versicherung bleiben durch die Zugabe der Eintauschprämie unberührt. Der Erhalt der Eintauschprämie hat keinen Einfluss auf das Risiko oder die Versicherungsdeckung der abgeschlossenen Versicherung. Im Falle eines Rücktritts wird die Eintauschprämie zurückgefordert.