Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisken

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzmarktteilnehmer) Offenlegungsverordnung

Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 Abs 5 der OffenlegungsVO)

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)

Veröffentlichung gem. Art. 5 Offenlegungsverordnung

  • Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
    Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.
    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die Volksbank ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen
    und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (PAI-Statement) vom 19. Juni 2023