Wie KMU von Energiegemeinschaften profitieren können

  • Welche Rolle Energiegemeinschaften bei der Energiewende spielen, wie sie funktionieren und worauf Unternehmen dabei achten sollten: Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energiegemeinschaften. Energie wird für KMU zu einem immer wichtigeren Thema. Einerseits durch die zuletzt extrem gestiegenen Energiekosten, andererseits durch das steigende Umweltbewusstsein. Woher stammt der bezogene Strom? Diese Frage betrifft nicht nur geopolitische Abhängigkeiten von fossilen Quellen (Stichwort Erdgas aus Russland), sondern auch das Thema Nachhaltigkeit. Etwa zwei Drittel der Treibhausgase produziert der Energiesektor. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Stromproduktion ein. Um die CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen, ist eine konsequente Energiewende notwendig. Bis zum Jahr 2030 ist Strom nur noch aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, so das Ziel der österreichischen Regierung. Dafür werden 27 Terawattstunden (TWh) an zusätzlichem Strom aus Wind-, Wasser-, Sonnenkraft oder Biomasse benötigt. Dies entspricht beinahe dem kompletten Stromverbrauch von Dänemark. Als wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende werden sogenannte erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) gesehen. Sie können auch für KMU eine Lösung sein, um die Energiekosten zu senken und Energieabhängigkeiten zu verringern.

Was sind erneuerbare Energiegemeinschaften?

  • Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern, um Strom selbst zu erzeugen, zu speichern, zu teilen, zu verbrauchen oder zu verkaufen. Wie könnte das aussehen? Ein Unternehmen errichtet auf dem Dach der Lagerhalle eine Photovoltaikanlage, ein nahegelegener Hof betreibt eine Biomasseanlage. Sie können nun die erzeugte Energie, die nicht selbst verbraucht wird, mit anderen in der Gemeinde über die Grundstücksgrenze hinweg teilen. Dazu müssen sowohl die Stromerzeuger als auch die Verbraucher Teilnehmer der von ihnen gegründeten erneuerbaren Energiegemeinschaft sein. Die rechtliche Grundlage dafür trat erst im Sommer 2021 in Kraft. Davor war die gemeinsame Erzeugung von Ökostrom nur sehr eingeschränkt möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die bereits bestehenden EEG nicht völlig energieautark sind. Komplette Unabhängigkeit ist schwer erreichbar. Ziel ist es, einen möglichst großen Teil des Bedarfs mit der eigenen Produktion zu decken. Reicht die eigene Stromerzeugung zeitweise nicht aus, wird Strom herkömmlich von einem Energieversorger von außen bezogen.

Welche Vorteile ergeben sich durch Energiegemeinschaften?

    • Strom selbst zu erzeugen wird attraktiver. Überschüsse müssen nicht mehr vollständig ins Netz eingespeist werden, sondern können ohne Zwischenhändler zu besseren Konditionen untereinander angeboten und erworben werden. So muss z. B. eine PV-Anlage nicht mehr nur auf den Eigenverbrauch optimiert werden, sondern kann gleich größer dimensioniert werden.
    • Für die Verbraucher in einer erneuerbaren Energiegemeinschaft reduzieren sich die Kosten für grüne Energie: Der Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Elektrizitäts-Abgabe für Strom aus Photovoltaik entfallen, die Netzentgelte sind niedriger. Die Höhe des Strompreises wird innerhalb der Energiegemeinschaft vereinbart.
    • Eine Investition in Energiespeicher und deren Nutzung kommt gemeinsam billiger.
    • Die Energie wird vor Ort aus erneuerbaren Quellen erzeugt und im unmittelbaren Umfeld verbraucht. Sie wird zu einem regionalen Produkt, dessen Herkunft nachvollziehbar ist.
    • Es kommt zu einer Entlastung der überregionalen Netze.
    • Der CO2-Fußabdruck der Teilnehmer wird kleiner.
    • Es ist ein weiterer Schritt zur Energieunabhängigkeit.

Breites Interesse an EEG

  • Laut Studie „Erneuerbare Energien in Österreich 2022“ der Universität Klagenfurt, WU Wien, Deloitte Österreich und Wien Energie können sich zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher eine Beteiligung an einer EEG vorstellen (50 Prozent „Ja“, 16 Prozent „eher Ja“). Nahezu jeder fünfte Befragte hält es für möglich, selbst eine Energiegemeinschaft zu gründen (4 Prozent „Ja“, 16 Prozent „eher Ja“).

Worauf ist bei einer erneuerbaren Energiegemeinschaft zu achten?

    • Die Energiegemeinschaft muss mindestens zwei Mitglieder haben, nach oben ist die Zahl hingegen offen. Die Zahl der Erzeuger und der Verbraucher sollte jedoch entsprechend ausgewogen sein. Um Synergieeffekte nützen zu können, sollten die Teilnehmer ein vielfältiges Verbrauchsverhalten haben. So können verschiedene lokale Lastprofile ausgeglichen werden.

    • Die erzeugte Energie darf nur aus erneuerbaren Quellen stammen.

    • Bei Energiegemeinschaften steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der finanzielle Gewinn darf nicht der Hauptzweck sein. Dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

    • Teilnehmen können sowohl KMU (Großunternehmen sind jedoch ausgeschlossen), Gemeinden, Vereine oder Privatpersonen sein. Ob man Erzeuger ist, etwa mit einer PV-Anlage am Dach, oder lediglich Strom konsumieren möchte, ist egal.

    • Die Teilnehmer einer erneuerbaren Energiegemeinschaft müssen im Nahebereich zueinander und im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers liegen. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Netzebene: Sie müssen über das Mittel- oder Niederspannungsnetz miteinander verbunden sein.

    • Bei jedem Teilnehmer muss ein Smart Meter installiert sein, um den Verbrauch in Echtzeit erfassen zu können.
    Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet Musterverträge zu EEGs zum kostenlosen Download an, um die Gründung von EEGs zu forcieren. Zudem gibt auf deren Website eine digitale Landkarte Auskunft über bereits bestehende EEG. Auch die Volksbank unterstützt die Gründung von erneuerbaren Energiegemeinschaften mit Beratung und einer maßgeschneiderten Finanzierung, der Genossenschaftsverband bietet einen eigenen New Energy Service

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