Schick oder bequem? Warum entscheiden, Sie können beides haben!

  • Jetzt bei einer Einmalanlage auf einem Investitionsfondssparkonto zusätzlich fixe Zinsen sichern und von dort mit schrittweisem Anlegen in Investmentfonds kombinieren. Veranlagungen in Investmentfonds können mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater! Investitionsfondssparen: Eine Kombination aus einem Konto und einer Veranlagung in Investmentfonds Bei dem Produkt Investitionsfondssparen handelt es sich um eine Kombination aus 1. einem Depotverrechnungskonto genutzt als Investitionsfondssparkonto und 2. einer Veranlagung in Investmentfonds.

Eckpunkte

    • Der Mindestveranlagungsbetrag beträgt EUR 3.600,-
    • Es sind mind. monatlich € 100,- in Investmentfonds zu investieren
    • Das Angebot des gültigen Zinssatzes ist gültig bis zum 30.06.2024
    • Der Abschluss dieses Kombiprodukts ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Beachten Sie jedoch die Kosteninformation betreffend Fondsveranlagung.

Hinweis

  • Durch die Kombination von einem Konto und einer Veranlagung in Investmentfonds entstehen zu den nachstehend jeweils für das Konto und die Veranlagung in Investmentfonds dargestellten Risiken keine zusätzlichen Risiken.

1. Investitionsfondssparkonto

  • Sie tätigen einen Einmalerlag auf das Investitionsfondssparkonto. Die Verzinsung setzt sich aus einer Basisverzinsung und einem befristeten Bonus zusammen.

Ihre Chancen & Risiken

    • Fixer Zinssatz am Investitionsfondssparkonto für die gesamte Laufzeit.
    • Teilabbuchungen für die vereinbarten monatlichen Zukäufe der Investmentfonds werden vereinbart. Bei Nichteinhaltung dieser vereinbarten Abbuchungen für die Käufe wird für die Dauer der tatsächlichen Laufzeit ein Basiszinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt gewährt.
    • Ebenso ist die Höhe der Einlage beschränkt auf die Höhe des Veranlagungsbetrages reduziert um den monatlich abzubuchenden Betrag
    • Nach Ende der Laufzeit wird das Konto mit dem Basiszinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt weiterverzinst.
    Die Verzinsung des Kontos setzt sich aus einem fixen Basiszinssatz in Höhe von 0,01 % vor KESt und einem fixen Bonus in Höhe von 3,24 % vor KESt und einer Bonuslaufzeit von 36 Monaten zusammen.

Kosten

  • keine Transaktionskosten, keine Gebühren

Einzelerwerb

  • Der Erwerb eines Investitionsfondssparkontos zu den hier angebotenen Konditionen ist alleine nicht möglich. Sie können aber ein Depotkonto zu marktüblichen Konditionen erwerben, ohne in Investmentfonds zu investieren.

2. Teil - Investmentfondsveranlagung

  • Die Veranlagung in Investmentfonds erfolgt monatlich über Abbuchung und Ankauf eines bestimmten Betrages über das vereinbarte Depotverrechnungskonto, welches als Investitionssparkonto für die nächsten drei Jahre gilt.

Ihre Chancen & Risiken

    • Mit der Veranlagung in Investmentfonds tragen Sie die Chancen und Risiken einer Wertpapierveranlagung: Wertpapiere können im Kurs steigen und fallen. Das Zinsänderungs-, Fremdwährungs-, Marktpreis-, Bonitätsrisiko etc. können sich – abhängig vom gewählten Investmentfonds – sowohl wertmindernd als auch wertsteigernd auswirken.
    • Es kann daher auch zu erheblichen Verlusten Ihres eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.
    • Aus der Wertentwicklung eines Investmentfonds in der Vergangenheit können keine verlässlichen Rückschlüsse auf seine zukünftige Entwicklung gezogen werden.
    • Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sowie Steuern wirken sich mindernd auf den Ertrag aus.
    • Es gibt keine fixe Laufzeit für Investmentfonds – zu beachten ist allerdings die empfohlene Mindestbehaltedauer des ausgewählten Investmentfonds. Veranlagung in ausgewählte Union-Investmentfonds gemäß Ihrem Geldanlageprofil.
    • Die Veranlagung in die angegebenen Investmentfonds erfolgt zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen.
    • Ein Verkauf der Investmentfonds während der vereinbarten Laufzeit hat keinerlei Auswirkung auf die Verzinsung der Einlage.

Kosten

    • Die Veranlagung in die Investmentfonds erfolgt zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen. Rabatte bei den Kaufspesen sind nicht möglich.
    • Beim Kauf fallen Transaktionskosten von bis zu 5 %, beim Verkauf von bis zu 1,25 % an. Die tatsächlichen Transaktions- und Verwaltungskosten des jeweiligen ausgewählten Investmentfonds entnehmen Sie bitte dem detaillierten Kostenausweis, der Ihnen vor jeder Transaktion zur Verfügung gestellt wird.
    • Depotgebühren: Grundgebühr je nach Depotmodell mind. € 12,60 p.a. zzgl. Variabel Depotführung + 20 % USt. Diese Depotgebühren werden über ein separates Verrechnungskonto abgerechnet, also nicht über das Konto, welches als Investitionsfondssparkonto gilt.
    • Depot Neukunden erhalten das Depot im 1. Jahr gratis.

Einzelerwerb

  • Die Investmentfonds können auch einzeln erworben werden.

  • Steuerliche Hinweise: Steuervorschriften für Investmentfonds: Alle zahlbaren Kapital- und Zinserträge unterliegen bei einer auszahlenden Stelle im Inland bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 27,5 %. Mit Abzug dieser KESt ist damit bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen die Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Kursgewinne aus der Veräußerung unterliegen der 27,5 %-igen KESt – Verluste sind ausgleichsfähig.
    Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den österreichischen Zinserträgen 27,5 % KESt einbehalten (BeSt-KESt).
    Seit 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen.
    Steuervorschriften für Einlagen: Alle Zinserträge unterliegen bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 25 %. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den Zinserträgen 25 % KESt einbehalten (BeSt-KESt).
    Ab 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen.
    Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.
    Gesetzliche Einlagensicherung für Einlagen: Jedes Kreditinstitut, das Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Es sind daher Einlagen von Kunden bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 EUR geschützt. Einlagensicherung im Falle dieser Kombination: Nur der auf dem Depotverrechnungskonto genutzt als Investitionsfondssparkonto veranlagte Betrag ist von der österreichischen Einlagensicherung umfasst. Interessenkonflikte: Die Verzinsung des Investitionsfondssparkonto, liegt deutlich über dem aktuellen Marktniveau. Sie ist dazu geeignet, bei der Investmentfondsauswahl den für das Investitionsfondssparkonto ausgewählten Union-Investmentfonds den Vorzug gegenüber anderen Investmentfonds – mit zumindest ähnlichen Veranlagungsgrundsätzen – aus dem Produktuniversum der VOLKSBANK WIEN AG zu geben. Die VOLKSBANK WIEN AG erhält von Union Investment Bonuszahlungen für den Vertrieb ihrer Investmentfonds. Rechtlicher Hinweis: Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Sie stammen überdies aus Quellen, die wir als zuverlässig einstufen, für die wir jedoch keinerlei Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieses Dokument wurde mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die Verkaufsunterlagen zu den Investmentfonds (Verkaufsprospekte, Anlagebedingungen, aktuelle Jahres- und Halbjahresberichte und Basisinformationsblätter) finden Sie in deutscher Sprache auf www.union-investment.at bzw. stehen in allen Filialen der VOLKSBANK WIEN AG zur Verfügung. IMPRESSUM: Medieninhaber und Hersteller: VOLKSBANK WIEN AG, Dietrichgasse 25, 1030 Wien
    Tel.: +43 (0) 50 4004-5050, kundenservice@volksbankwien.at, www.volksbankwien.at
    Verlags- und Herstellungsort: Wien, Stand: März 2024, WERBUNG