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Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisiken

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzmarktteilnehmer) Offenlegungsverordnung

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzmarktteilnehmer) Offenlegungsverordnung

Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Abs. 5 der OffenlegungsVO)

Artikel 4 – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)